Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
§1 Konsum von Betäubungsmitteln
Der Konsum von illegalen Substanzen ist verboten.
§2 Besitz von Betäubungsmitteln
Der Besitz von illegalen Substanzen ist im gesamten Staat verboten
§3 Herstellung von Betäubungsmitteln
Die Herstellung von illegalen Substanzen ist verboten.
§4 Handel mit Betäubungsmitteln
Der Handel mit illegalen Substanzen ist verboten.
§5 Definition von illegalen Substanzen
Als illegale Substanzen werden chemische Stoffe wie Schwefel, Schwarzpulver, Kokain, Heroin, Opium, LSD, Schildkrötensuppe, Crystal Meth. Schlafmohn und Koka definiert.