Naturschutzgesetz (NatSchG)
§1 Schutz der Wälder
Das Abholzen von Bäumen ist innerhalb der Naturschutzgebiete untersagt.
§2 Schutz der Tiere
Tiere in einem Naturschutzgebiet stehen unter Naturschutz und dürfen nicht gejagt werden.
§3 Tierquälerei
Das Schlagen, Treten und Überfahren von Tieren ist untersagt.
Das Abziehen des Felles von Tieren ist untersagt.
Der Besitz von Tierfellen ist verboten.