Beamtenberechtigungsgesetz (BBG)

    • Offizieller Beitrag

    Beamtenberechtigungsgesetz (BBG)



    §1 Bestechung


    Die Annahme von Geldern, oder anderen Gütern, welche nicht zur Erfüllung der vorgesehenen Arbeitsaufgaben der Beamten dient, wird als Bestechung angesehen



    §2 Unterschlagung von Beweismitteln


    Das Unterschlagen von Beweismitteln als Beamter des Staates Kalifornien ist verboten.



    §3 Fälschung von Beweismitteln


    Das Fälschen von Beweismitteln durch einen Beamten ist verboten.



    §4 Missbrauch des Beamtenstatus


    Wer seine Position als Beamter missbraucht, um sich einen Vorteil zu verschaffen, oder andere Personen nieder zu machen, macht sich strafbar



    §5 Weitergabe staatlicher Ausrüstung


    Die Weitergabe staatlicher Ausrüstung ist verboten



    §6 Weitergabe vertraulicher Informationen


    Wer vertrauliche Informationen an Außenstehenden weitergibt, welche ihm im Rahmen seines Dienstes zugänglich gemacht wurden macht sich strafbar.



    §7 Missbrauch von Sondersignalen


    Die Sondersignale, welche dem LSPD und dem LSFD, im Rahmen des Dienstes zur Verfügung gestellt werden, müssen von der eigenen Leitstelle freigegeben werden und können eigenständig nur in Strafverfolgungen oder zur Absicherung eingeschaltet werden.



    §8 Falschaussage


    Die Beamten des Staates Kalifornien sind dazu verpflichtet vor Gericht die Wahrheit zu sagen.



    §9 Nutzung staatlich gestellter Ausrüstung


    Im Rahmen der Anstellung beim LSPD, und dem LSFD, werden den Beamten Ausrüstungsgegenstände, beispielsweise Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt. Diese sind ausschließlich für die Verwendung im Dienst vorgesehen.



    §10 Hausdurchsuchungen


    Eine Hausdurchsuchung stellt nach §19 StG einen Hausfriedensbruch dar, weshalb dafür immer ein triftiger und nachweisbarer Grund bestehen muss. Eine Hausdurchsuchung darf nur mit einem Gerichtsbeschluss erfolgen. Dies ist nur dann nicht nötig, wenn Gefahr in Verzug ist.



    §11 Willkür


    Das Handeln ohne jegliche Rechtslage und ohne Rücksicht auf andere, stellt eine Straftat dar.

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