Server Regelwerk von Lakeside Life RPG
Dieses Regelwerk gilt verpflichtend für jedes Mitglied innerhalb des Arma 3 Lakeside Life RPG Servers
Vorwort
Generell gelten die unten verfassten Regeln, jedoch können diese in Sonderfällen von Projektleitern außer Kraft gesetzt werden.
Unwissenheit schützt nicht vor einer Strafe, da jeder Spieler sich verpflichtet das Regelwerk gelesen und verstanden zu haben.
“Out-of-RP”-Aussagen sind zu unterbinden und können bei Nutzung zu einem temporären oder permanenten Bann führen.
RP und RL müssen klar getrennt werden können. Wer dies nicht kann ist hier leider falsch. Da wir uns auf einem Hardcore Roleplay Server befinden, ist jeder Spieler angehalten, sich realitätsnah zu verhalten und nicht aus seiner Rolle zufallen!
Der wertvollste Besitz ist das Leben (achte dein Leben und das Leben der Anderen).
Verzeichnis
§ 1 - Allgemeine Regeln
§ 2 - Ausnutzen von Bugs, Glitches, Exploits & Nutzen von Cheats/Hacks
§ 3 - RP (Rollenspiel) Regeln
§ 4 - RDM und VDM
§ 5 - New-Life-Regel
§ 6 - Landfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Wasserfahrzeuge
§ 7 - Einsatz tödlicher Gewalt
§ 8 - Polizei bezogene Aktivitäten
§ 9 - Gruppierungen
§ 10 - LSFD
§ 11 - Haus und Grund
§ 12 - Team & Name
§ 13 - Sonstige Bann Gründe
§ 14 - Sonstige Regeln
§ 1 - Allgemeine Regeln
§ 1.1
Um auf dem Server spielen zu dürfen muss die Person das 16. Lebensjahr vollendet haben.
§ 1.1.1
Jeder Spieler des Servers muss der deutschen Sprache mächtig sein.
§ 1.1.2
Wenn man sich in Lakeside aufhält, ist Radio Task Force permanent Pflicht.
§ 1.2
Jeder Spieler hat Sorge zu tragen, dass er ein funktionsfähiges Mikrofon besitzt. Für bestimmte Fälle gibt es Ausnahmen, die dem Serverteam dargelegt & erklärt werden können. Störgeräusche sind schnellstens zu entfernen.
§ 1.3
Die folgenden Regeln gelten für sämtliche Aktionen auf dem Arma 3 "Lakeside Life RPG" Server. Verstöße gegen diese Regeln werden Support-Technisch geregelt. Das Serverteam behält sich zu jedem Zeitpunkt vor, dass diese die Serverregeln & dessen Inhalt jederzeit ändern dürfen. Dies darf jederzeit, ohne Hinweise oder Ankündigung geschehen.
§ 1.3.1
Fehler und/oder Lücken in unserem Regelwerk, sollten welche gefunden werden, müssen umgehend einem Supporter oder höher gemeldet werden. Eine Verschweigung & Ausnutzung einer Lücke ist strafbar.
§ 1.4
Namen dürfen in der Regel nicht geändert, Es gibt Ausnahmen, diese müssen jedoch mit der Supportleitung abgesprochen werden. Dabei wird in der Regel der Charakter zurückgesetzt. Der Ingame-Name muss aus einem ordentlichen Vor- und Zunamen bestehen. Troll Namen und Namen existierender Personen werden nicht zugelassen oder nachträglich entfernt.
§ 1.5
Die eigenen Aufnahmen und VODs werden nur vor dem Support, jedoch nicht vor Gericht als Beweismittel, akzeptiert.
§ 1.6
Auf dem Arma 3 Server "Lakeside Life RPG" werden Musikstücke und Tonaufnahmen von Künstlern bereitgestellt, die urheberrechtlich geschützt sind. Für den Server "Lakeside Life RPG" besteht eine entsprechende GEMA-Lizenz. Lakeside Life RPG übernimmt keine Haftung bei Streams, Aufnahmen und VODs von diesen Musikstücken und Tonaufnahmen.
§ 2 - Ausnutzen von Bugs, Glitches, Exploits & Nutzen von Cheats/Hacks
§ 2.1
Das Ausnutzen von Bugs seitens des Frameworks oder auch von dem Videospiel Arma 3 ist auf unserem Server verboten und müssen, nach dem Auffinden solcher Bugs, direkt dem Supportteam gemeldet werden.
§ 2.2
Das Ausnutzen von Glitches, ist auf unserem Server verboten.
§ 2.3
Das Ausnutzen von Exploits ist verboten, solche Exploits müssen nach dem Auffinden direkt dem Supportteam gemeldet werden. Als Beispiel von Exploits werden folgenden Punkte genannt: Dupen (vervielfältigen) von Gegenständen, Farmbugs, Multi-Clicker bzw. Speed-Clicker, Makros, Preisfehler, etc.
§ 2.4
Das Nutzen von Cheats, Hacks und/oder Makros ist verboten. Zu diesen Punkten zählen, jegliche externe Programme welche, dem Spieler oder der Spielerin einen gewollten Spielvorteil erbringen.
§ 2.5
Das Verlassen der regulären Karte ist verboten und wird bei Missbrauch mit einem Bann bestraft.
§ 2.6
Sollte man Kenntnis oder Verdacht über Verstöße von Regeln innerhalb dieses Abschnittes haben, sind diese zu melden. Wird dies nicht getan, so wird man gleich dem Täter bestraft.
§ 3 - RP (Rollenspiel) Regeln
§ 3.1
Betreiben von Power RP & Metagaming ist auf dem Server strengstens verboten. Unter Power RP versteht man, eine Spielweise im RP welche den anderen Spieler keine weitere Möglichkeit offenlässt als wie die, die man selbst erzwingt. Dem anderen Spieler müssen min. 2 Wahlmöglichkeiten gelassen werden, zum Beispiel: "Du stirbst oder machst was wir sagen". Jedoch muss jedem anderen Spieler weiterhin gewährleistet werden, dass der Spieler beim Spielen Spaß empfindet.
Unter Metagaming versteht man das beziehen von Informationen aus Informationsquellen außerhalb des laufenden Spielgeschehens des jeweiligen Charakters, zum Beispiel durch einen Livestream, Chatnachrichten, Teamspeak, etc.
§ 3.2
Es dürfen im Spiel keine sexuellen Tätigkeiten gegenüber den Mitspielern getätigt werden, außer diese haben sich zuvor unter Absprache, innerhalb oder außerhalb des RPs, mit einer solchen Aktion einverstanden erklärt. Dies schützt den Spielspaß unserer Spieler auf dem Server.
§ 3.2.1
Eine Vergewaltigung darf im Spiel weder angetäuscht oder simuliert werden.
§ 3.3
Meistens ist davon auszugehen, dass das unterschreiten von 2 Minuten bei der verbalen Kommunikation nicht als Roleplay gezählt werden kann.
§ 3.3.1
Bei Überfällen ist Geldgier nicht als Mordgrund anzusehen.
§ 3.4
Geisteskrankheiten und Behinderungen dürfen nur gespielt werden, wenn sie realitätsgetreu dargestellt werden und ein wechselseitiges Spielangebot enthalten. Dabei dürfen diese Geisteskrankheiten und Behinderungen nicht gegenüber anderen Mitspielern verletzend wirken.
§ 3.5
Der Ehrenkodex besagt, dass ein Überfall nur stattfinden sollte, wenn mindestens 5 Polizei-Beamte im Dienst sind.
§ 3.6
Das eigene Leben muss mit allen Mitteln geschützt werden.
§ 3.7
Auf diesem Server herrscht die “Alte Freunde Regelung”, was heißt, wenn Ihr einen Charakter von anderen Projekten kennt, dann behandelt Ihn wie einen alten Schulfreund (Ihr kennt ihn, erinnert euch aber nur noch schemenhaft an alte Zeiten.) RP-Inhalt von anderen Projekten ist hier nicht existent. Euer Charakter hat einen Reset und stattdessen wart ihr mal zusammen auf der selben Schule/habt euch irgendwo mal getroffen, oder ähnliches.
§ 3.8
Spielt euer RP realistisch, d.h. Geld ist sehr wertvoll, Strafen sind schmerzhaft, Gefängnisstrafen sind sehr schmerzhaft, das Leben ist wichtig, etc.
§3.9
Wenn man gefesselt ist, kann man kein Handfunkgerät/Handy/Fahrzeugfunkgerät benutzen.
§3.10
Bis zur Einführung des Mietsystems ist das Ausspielen von nicht verfügbaren Mietobjekten zu unterlassen.
§ 4 - RDM und VDM
§ 4.1
“RDM” (=Random-Deathmatch; Das Töten eines Spielers ohne Rollenspiel Hintergrund) ist strengstens verboten und wird mit einem Bann bestraft.
§ 4.1.1
Jeder Spieler muss vor dem Töten eines Mitspielers mit diesem RP führen, ansonsten zählt das Töten dieses Spielers als RDM.
§ 4.1.2
Es ist verboten Spielern mit Medikamenten/Möbeln/Strassenabsperrungen/KFZ Teilen zu schaden oder sie damit zu töten.
§ 4.1.3
Sollte ein Zivilist in eine Schießerei geraten und er wird dabei getötet, ist dies nicht unbedingt “RDM”.
§ 4.1.4
Das Töten eines Spielers ohne ihm ein vernünftiges Maß an Zeit zu geben den Aufforderungen Folge zu leisten oder nachdem den Aufforderungen Folge geleistet wurde gilt als “RDM”. (Wird in § 7.5 genauer erläutert)
§ 4.2
VDM (=Vehicle-Deathmatch; das sinnlose Zerstören von anderen Fahrzeugen mittels des eigenen Fahrzeuges, das sinnlose Überfahren von Spielern) ist verboten.
§ 4.2.1
“VDM” ist bei Notwehr erlaubt, aber die Beurteilung dessen liegt bei dem behandelnden Supporter.
§ 5 - New-Life-Regel
§ 5.1
Nachdem man gestorben ist, ist es untersagt in das laufende Roleplay einzugreifen, auch wenn sich dieses an einen anderen Ort verlagert.
§ 5.2
Des Weiteren ist es untersagt sich dem Todespunkt innerhalb der nächsten 20 min, in der Stadt auf 500 m und auf dem Land auf 1000 m, zu nähern.
§ 5.3
Der Todesort darf betreten werden, wenn das laufende RP das zum eigenen Tod geführt hat mit absoluter Sicherheit beendet ist oder mit absoluter Sicherheit nicht mehr am Todesort statt findet.
§ 5.4
Nach einer Reanimation tritt die New-Life-Regel nicht in Kraft.
§ 5.5
Bei der Hinrichtung eines Spielers und/oder beim Töten eines Spielers, so dass dieser nicht mehr wiederbelebt werden kann, vergisst dieser alle bis dahin gesammelten Informationen.
§ 5.6
Eine Hinrichtung muss soweit es geht vermieden werden und muss einen richtigen/gerechtfertigten Grund voraussetzen.
§ 5.6.1
Ein Spieler hat die Möglichkeit einen anderen Spieler hinzurichten, insofern ein RP-Grund, der nachweislich keine andere Lösung bietet, vorliegt. Die Hinrichtung muss im Support beantragt werden (Eine Hinrichtung wird nur in Fällen erlaubt, in denen eine ausführliche und durchdachte Stellungnahme vorliegt). Der Supporter darf diese Information nicht im Spiel verwenden.
§ 6 - Landfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Wasserfahrzeuge
§ 6.1
Das absichtliche Zerstören von Fahrzeugen (Land, Luft und auf See) ist verboten.
§ 6.2
Der Verkauf eines Fahrzeuges nur mit gegenseitigem Einverständnis erlaubt.
§ 6.3
Luft- und Wasserfahrzeuge sind keine Ramm-Objekte.
§ 6.4
Es dürfen keine Kamikaze-Aktionen mit Fahrzeugen veranstaltet werden.
§ 6.5
Rammen zwischen zwei Landfahrzeugen ist erst nach RP-Ankündigung gestattet, dies ist aber auch nur für die beteiligten Parteien gestattet. (Beispiel: “Halten Sie an oder wir bringen Sie dazu”, hier muss aber auch eine angebrachte Reaktionszeit dem Gegenüber gelassen werden.)
§ 6.6
Die I-Items werden nicht ersetzt.
§ 7 - Einsatz tödlicher Gewalt
§ 7.1
Der Einsatz tödlicher Gewalt soll soweit es geht vermieden werden.
§ 7.2
Der Gebrauch von Schusswaffen muss immer angekündigt werden. Es ist eine ausdrückliche verbale Ankündigung notwendig. (Ob per Voice oder per Handy) Das Zielen mit der Waffe auf jemanden reicht nicht als Schussankündigung aus.
§ 7.3
Die automatischen Waffenanimationen z.B. während des Aussteigens aus Fahrzeugen sind keine Schussankündigung. Es ist abzuwarten ob die aussteigende Person die Waffe senkt oder holstert.
§ 7.4
Der Gebrauch des Tasers als Polizei-Beamter muss nicht angekündigt werden. Er darf aber nur eingesetzt werden, wenn das eigene Leben oder das Leben eines Fremden bedroht wird und stellt bei Benutzung keine Schussankündigung dar.
§ 7.4.1
Der Gebrauch des Tasers als Bürger muss nicht angekündigt werden. Er darf auch eingesetzt werden, wenn das eigene Leben oder das Leben eines Fremden nicht bedroht wird, doch stellt bei Benutzung eine Schussankündigung dar.
§ 7.5
Dem Opfer muss nach der Drohung eine angemessene Zeitspanne zum Reagieren gegeben werden.
§ 7.6
Eine unbewaffnete Person darf nicht erschossen werden, außer diese Person missachtet mit Absicht die im Roleplay gestellten Forderungen, Bedingungen, Anweisungen oder Verhaltensweisen. Zusätzlich kann bei der Missachtung dieser gestellten Forderungen Fail-RP unterstellt.
§ 8 - Polizei bezogene Aktivitäten
§ 8.1
Aggressive Handlungen gegenüber Polizisten sind erst ab 6 aktiven Polizeibeamten gestattet. Aufgehoben wird dies nur durch ein negativ wirkendes RP durch Polizisten z.B. versuchte Festnahme, hier gilt es die Verhältnismäßigkeit zu beachten (gesucht wegen Mord oder doch nur Beleidigung).
§ 8.2
ATMs, Drogendealer, Kleidungs- und Waffenläden, Tankstellen, sowie die Schalter der Banken kann erst ab 5 aktiven Polizei-Beamten überfallen werden.
§ 8.3
Der Tresor einer Bank darf erst ab 8 aktiven Polizei-Beamten ausgeraubt werden
§ 8.4
Eine Geiselnahme kann erst ab 8 aktiven Polizei-Beamten durchgeführt werden.
§ 8.5
Eine Geiselnahme ist nicht gleichzusetzen mit einer Freiheitsberaubung. Eine Geiselnahme ist es erst, sobald eine Forderung seitens der Geiselnehmer gestellt wird. Jedoch soll die Forderung realistisch gestaltet sein.
§ 8.5.1
Bei Geiselnahmen müssen realistische und auch machbare Forderungen gestellt werden.
§ 8.5.2
Geiselnahmen und Tresorbankraube sind nur bis 120 Minuten vor Serverrestart gestattet.
§ 8.5.3
NPCs können und dürfen keine Geiseln sein.
§ 8.6
Drogen können erst ab 3 aktiven Polizei-Beamten verkauft werden.
§ 8.7
Es dürfen nicht mehrere Banken parallel ausgeraubt werden.
§ 8.8
Das Hacken von Tankstellen, ATMs, Bankfilialen, Drogendealern, Kleidungs- und Waffenläden ist ab 6 Polizei-Beamten gestattet. Das Hacken von Banktresoren ist ab 10 Polizei-Beamten gestattet.
§ 8.9
Das exzessive Jagen von Polizisten im Rahmen von vorgetäuschten Situationen aus materiellen oder Prestige-Gründen ist verboten.
§ 9 - Gruppierungen
§ 9.1
Es darf keine Gangtags im Namen geben.
§ 9.2
Gruppierungen sind unlimitiert.
§ 10 - LSFD
§ 10.1
Jedes Mitglied des Fire Departments ist antastbar. Er darf nur nicht seines Inventars oder seines Fahrzeuges beraubt werden.
§ 10.2
Als Forderungen gilt nur das Unterlassen des Feuerlöschens, der Ersten Hilfe und/oder das Unterlassen einer Wiederbelebung.
§11 - Haus und Grund
§11.1
Häuser/Grundstücke dürfen nur mit Schussankündigung verteidigt werden. Ausnahme: Eine Zivilperson betritt das Grundstück mit einer gezogenen Waffe.
§11.2
Hausbesitzer dürfen ohne Roleplay Hintergrund niemanden in ihren Häusern einsperren.
§ 12 - Team & Name
§ 12.1
Jegliche Teammitglieder besitzen im Spiel keine gesonderten Rechte und nehmen am laufenden RP weiterhin teil. Ein Admin, Supporter, YouTuber und Streamer muss im RP als normale Person behandelt werden.
§ 12.2
Das Verwenden reservierter Tags, Präfixe oder Suffixe ist verboten.
§ 13 - Sonstige Bann Gründe
§ 13.1
Trolling.
§ 13.2
Beleidigung anderer Spieler (außerhalb des Roleplays) oder der Administration.
§ 13.3
Absichtliches Blockieren von Eingängen oder Spawns.
§ 13.4
Rassistische Äußerungen, sowie übertrieben vulgäre Sprache.
§ 13.5
Combatlogging.
§ 13.5.1
Das grundlose Ausloggen in einer Laufenden RP-Interaktion
§ 13.5.2
Das Ausloggen aus dem Todes/Respawn-Screens
§ 13.6
Power-RP, Metagaming, Fail-RP (Erklärung unter § 3)
§ 14 - Sonstige Regeln
§ 14.1
Spieler müssen im Forum, im Teamspeak und Ingame den gleichen Benutzernamen, der aus Vor- und Zunamen bestehen muss, nutzen.
§ 14.2
Während angekündigter Events dürfen keine "Bank", "Entführung", "Geiselnahmen" gestartet werden.
§ 14.3
Das Überfahren von Tieren im Naturschutzgebiet ist untersagt.
© 2019-2022 - LAKESIDELIFERPG - LAKESIDELIFERPG.COM - BY PRANGERLE SOLUTIONS E.K.