Beiträge von Joseph Mueller

    Strafgesetz (StG)



    §1 Belästigung


    Das Belästigen andere Bürger ist nicht gewünscht.

    Es ist ein verboten Hunde, sich innerhalb von 150 Yards im Umkreis zu einer Kirche paaren zu lassen.



    §2 Beleidigung


    Wer die Missachtung oder Nichtachtung einer anderen Person kundgibt, der erfüllt den Tatbestand der Beleidigung



    §3 Bestechung


    Wer einem anderen Geld dafür überreicht, dass über eine Straftat hinweg gesehen wird, oder eine Straftat begangen wird, macht sich der Bestechung schuldig



    §4 Betrug


    Wer absichtlich die Unwahrheit sagt oder etwas vortäuscht, um sich einen materiellen oder Wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen, macht sich des Betrugs strafbar



    §5 Erpressung


    Wer versucht sich mit Hilfe von Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu bereichern, macht sich der Erpressung strafbar.



    §6 Drohung


    Wer einer anderen Person, durch die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme beeinflusst, macht sich der Drohung strafbar.



    §7 Unterlassene Hilfeleistung


    Jeder Bürger und jede Bürgerin ist dazu verpflichtet einer Person in Nöten zu helfen und seine Hilfe anzubieten. Als erste Hilfe gilt auch das verständigen der Rettungskräfte, sollte man selber nicht in der Lage sein der Person zu helfen. Wird dies nicht gemacht, begeht die Person die unterlassenen Hilfeleistung.



    §8 Diebstahl


    Wer eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig anzueignen, der begeht einen Diebstahl.



    §9 Anhäufungen von Kot


    Es ist illegal, Pferdeäpfel an einer Straßenecke höher als 15 inch aufzuhäufen



    §10 Körperverletzung


    Der Körperverletzung schuldig machen sich Personen die:

    Einem Menschen einen körperlichen Schaden zufügt,

    Einem Menschen einen körperlichen Schaden zufügt, und dazu eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand verwendet,

    Eine Tat begeht und dabei in Kauf nimmt, dass Dritte zu Schaden kommen



    §11 Tötungsdelikte


    Wer eine Tat begeht und dabei in Kauf nimmt, dass Dritte ums Leben kommen.

    Wer einer Person vorsätzlich das Leben nimmt.



    §12 Raub


    Wer einem Menschen mit Gewalt etwas entwendet.

    Wer einen Überfall begeht.



    §13 Freiheitsberaubung


    Die Beraubung der Freiheit einer Person stellt eine Straftat dar.



    §14 Geiselnahme


    Wer die Freiheit einer Person nimmt, und Forderungen stellt, macht sich der Geiselnahme strafbar.



    §15 Erregung öffentlichen Ärgernisses


    Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt.

    Die Besitzer von Häusern, die nach dem 2. Februar noch mit Weihnachtsbeleuchtung geschmückt sind.



    §16 Sachbeschädigung


    Wer eine Sache einer anderen Person beschädigt



    §17 Vermummungsverbot


    Wer sein Gesicht zu mehr als 15 Prozent verdeckt



    §18 Prostitution und Annahme von Prostitution


    Wer seinen Körper für Geld zu Verfügung stellt

    Jemandem der dafür Geld zahlt



    §19 Hausfriedensbruch


    Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt.



    §20 Sabotage


    Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder einer Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, durch bestimmte Sabotagehandlungen an einer Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger sowie auch durch bloße Datenveränderung stört.



    §21 Dokumentenfälschung


    Wer offizielle Dokumente fälscht.



    §22 Unterschlagung von Beweismitteln


    Wer Beweismittel zu einem Fall unterschlägt, welchen dessen Ausgang stark beeinflussen können,



    §23 Falschaussage


    Wer gegenüber dem Gericht eine wahrheitswidrige Tatsache zu einem bestimmten Sachverhalt äußert.



    §24 Anstiftung zu einer Straftat


    Wer eine Person zu einer Straftat anstiftet.



    §25 Amtsanmaßung


    Wer sich eines Amtes anmaßt, welches er nicht inne hat, darunter zählt auch das Führen eines Fahrzeuges einer Vollstreckungsbehörde.



    §26 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte


    Wer Widerstand gegenüber von Vollstreckungsbeamten ausübt.



    §27 Behinderung der Arbeit gegen Vollstreckungsbeamte


    Wer einen Beamten in der Ausübung der, durch die Behörde erteilten, Aufgaben behindert.



    §28 Besitz staatlichen Eigentums


    Wer Besitz an staatlichem Eigentum ohne dessen schriftliche Berechtigung erlangt.



    §29 Missachtung staatlicher Anweisungen


    Wer eine Anweisung eines Beamten missachtet.



    §30 Platzverbot


    Ein Beamter ist in der Lage einer Person ein Platzverbot zu erteilen, mit welchem dieser den betroffenen Platz nicht betreten darf. Bei Missachtung des Platzverbotes wird ein Ordnungsgeld verhängt.



    §31 Sperrzone


    Ein Beamter ist in der Lage eine Sperrzone für ein gewisses Gebiet für eine gewisse Zeit auszurufen. Sollte jemand diese Sperrzone widerrechtlich betreten, macht er sich strafbar.



    §32 Gefängnisausbruch


    Der reine Versuch des Ausbruches ist nicht Strafbar da laut Verfassung jeder das recht auf Freiheit hat. Die geflüchtete Person wird allerdings zur Fahndung ausgeschrieben, und muss wenn er von den Behörden gestellt wird, den Rest seiner Strafe verbüßen.

    Sollte er während seiner Flucht weitere Straftaten begangen haben, werden diese auf seine Haftstrafe addiert.



    §33 Beihilfe zum Gefängnisausbruch


    Wer einer anderen Person zum Gefängnisausbruch verhilft macht sich Strafbar.



    §34 Missachtung des Gerichts


    Wer durch Störungen die Arbeit des Gerichts beeinflusst oder sich der gerichtlichen Autorität widersetzt.



    §35 Diskriminierung


    Wer eine Gruppe oder eine einzelne Person nach Maßgaben bestimmter Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter, zum Teil auch unbewusster Einstellungen, Vorurteilen oder emotionalen Assoziationen herabwürdigt wird



    §36 Hochzeitstagsgesetz


    Wer an seinem Hochzeitstag jagen oder fischen geht, muss auf Sex verzichten.



    §37 Graffiti


    Das Sprayen von Graffiti ist verboten



    §38 Beteiligung


    Als “Beteiligung einer Straftat” versteht man das Aushelfen, Beisein und Akzeptieren einer Straftat einer Person, ohne dies bei der Polizei zu melden.

    Selbst die versuchte Beteiligung kann bestraft werden.



    §39 falsche Verdächtigung


    Unschuldige Personen zur Schuld eines Tatbestandes vor Vollzugsbeamten oder der Justiz bewusst zu beschuldigen, stellt einen Straftatbestand dar.



    §40 Hehlerei


    Das Handeln mit rechtswidrig erlangten Gegenständen, zur Bereicherung sich oder Dritter ist verboten.

    Straßenverkehrsgesetz (StVG)



    §1 Vertrauensgrundsatz


    Alle Verkehrsteilnehmer haben sich mit vernünftigem Menschenverstand im Straßenverkehr zu bewegen. Kein Verkehrsteilnehmer soll zu irgendeinem Moment einer Gefahr ausgesetzt werden.



    §2 Vorfahrtsregeln


    Allgemein gilt rechts vor links.

    Enten haben das Recht der Vorfahrt auf allen Straßen einschließlich Privatwegen, auch wenn sie von links kommen.



    §3 Parken eines Fahrzeuges


    Das Abstellen eines Fahrzeug im Straßenverkehr, darf keine Gefahr darstellen. Zur Vermeidung von Gefahr wird vom Staat oder von Privatpersonen Parkplätze zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist es möglich das Fahrzeug am Straßenrand abzustellen, wenn die beiden rechten Räder auf dem Bürgersteig stehen und keine Fußgänger bei der Verwendung des Bürgersteigs behindert wird.



    §4 Fahrlicht bei Dämmerung


    Um die in §1 genannte Sicherheit zu gewährleisten, ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet mit Eintritt der Dämmerung durch das Abblendlicht für ausreichend Licht zu sorgen. Das Licht muss so hell sein, dass man Hindernisse auch in der Dämmerung oder der Nacht erkennen kann, und von anderen Verkehrsteilnehmer frühzeitig erkannt wird.



    §5 Blendung im Straßenverkehr


    Solle ein Fahrzeug eine Lichtanlage mit so großer Leistung besitzen, das andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden können, so stellt dieses Fahrzeug eine Gefahr für den Straßenverkehr da und wird mit einem Ordnungsgeld belegt.



    §6 Rechtsfahrgebot


    Innerhalb der Staates Kalifornien gilt auf jeder Straße und jedem Weg das Rechtsfahrgebot.



    §7 Behinderung des Straßenverkehrs


    Wer durch seine Handlungen den Fluss des Straßenverkehrs behindert macht sich Strafbar



    §8 Kennzeichnung von Gefahrenstellen


    Der Einsatz von Warnzeichen, dies betrifft die Hupe sowie sonstige Kennleuchten, sind nur dann erlaubt, wenn vor einer aktiven Gefahr gewarnt werden muss.



    §9 Fahrerlaubnis


    Wer am Straßenverkehr teilnehmen möchte muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Diese Fahrerlaubnis ist in vier Klassen eingeteilt:

    1. Zum Bewegen eines Personenkraftfahrzeuges ist eine Driver License der Klasse B notwendig.

    2. Zum Bewegen eines Lastkraftfahrzeuges ist eine Driver License der Klasse C notwendig.

    3. Zum Bewegen eines Motorrads Driver License der Klasse A notwendig.
    4. Die Commercial Drivers License beinhaltet alle Klassen. Um diese zu erwerben, müssen Sie nachweisbarer Eigentümer einer eingetragenen Firma sein oder Mitarbeiter einer eingetragenen Firma.



    §10 Ablenkung und Konzentration im Fahrzeug


    Die Konzentration beim Bewegen eines Fahrzeuges gilt einzig und allein dem Straßenverkehr. Wer sich durch multimediale Geräte ablenken lässt, richtet seine Konzentration nicht auf den Verkehr und begeht eine Ordnungswidrigkeit.

    Ausgenommen von diesem Paragraphen sind Freisprecheinrichtungen und Funkkonversationen von Einsatzkräften.



    §11 Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges


    Um ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen muss dieses Straßen sicher sein. Zu dieser Straßensicherheit gehört eine funktionierende Lichtanlage, sowie ein amtliches Kennzeichen.



    §12 Beeinträchtigung im Straßenverkehr


    Das Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr bedarf höchster Konzentration. Durch die Einnahme von Bewusstseins beeinträchtigenden Stoffen, ist diese Konzentration nicht mehr zu gewährleisten und führt daher zu einer Fahrunfähigkeit.



    §13 Straßenrennen


    Das Teilnehmen an einem nicht genehmigten Straßenrennen ist verboten.



    §14 Geschwindigkeitsbeschränkungen


    Im Straßenverkehr müssen zur Wahrung der Sicherheit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden.

    Diese belaufen sich in der Regel auf:

    1. Innerorts: 30 (mph)
    2. Auf Parkplätzen: 5 (mph)
    3. Außerorts auf Landstraßen: 40 (mph)
    4. Außerorts auf Sandwegen: 15 (mph)
    5. Auf einspurigen Highways: 60 (mph)
    6. Auf zweispurigen Highways: 80 (mph)
    7. Auf dreispurigen Highways: 100 (mph)

    Örtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Verkehrsschilder heben die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf.



    §15 Unfallstellen


    Wer sich von einer Unfallstelle unerlaubt entfernt, begeht eine Straftat.

    Jeder Beteiligte muss seine Personendaten übermitteln, damit eine Schadensregulierung stattfinden kann.



    §16 Sondersignale


    Einem Fahrzeug, welches Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt, ist der Weg frei zu machen, damit dieser schnellstmöglich seinen Einsatzort erreicht.



    §17 Halten auf Highways


    Das Halten auf Highways ist aufgrund des hohen Gefahrenpotentials verboten,

    Zum Halten an Highways ist der Standstreifen oder eine Nothaltebucht zu verwenden.

    Bei einem Stau ist eine Rettungsgasse zu bilden.



    §18 Fahren abseits befestigter Straßen


    Das Fahren abseits gekennzeichneten Straßen, stellt ein hohes Gefahrenpotential dar, weshalb es Verboten ist.



    §19 Kamele im Straßenverkehr


    Zwischen 4 pm und 6 pm darf kein Kamel die Straßen überqueren.



    §20 Freihalten von Rettungswegen


    Rettungswege sind zu jedem Zeitpunkt freizuhalten.

    Für nicht mutwillige Sachschäden tragen Rettungskräfte keine Verantwortung.

    Fahrzeuge die Rettungswege blockieren, werden unverzüglich abgeschleppt. Die Kosten hierfür trägt der Halter.



    §21 Parkverbotszonen


    Es ist nicht gestattet innerhalb von markierten Parkverbotszonen, in Einfahrten, im unmittelbaren Kreuzungsbereich, kurz vor und hinter Fußgängerüberwegen zu halten oder zu parken.

    Allgemeine Rechtsgrundlagen



    Keine Strafe ohne Gesetz


    Eine Tat kann nur dann bestraft werden, wenn vor dem Begehen der Straftat ein entsprechendes Gesetz existiert.



    Geltungsbereich der Gesetzbücher


    Das Strafrecht der Stadt Lakeside gilt ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen, welche ebenfalls die Gewässer der Stadt einschließt.


    Notwehr


    Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    Notwehr ist die Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen

    rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 17. September 1787


    PRÄAMBEL


    Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, von der Absicht geleitet, unseren Bund zu vervollkommnen, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Innern zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen, das allgemeine Wohl zu fördern und das Glück der Freiheit uns selbst und unseren Nachkommen zu bewahren, setzen und begründen diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika.


    ARTIKEL 1


    Abschnitt 1

    Alle in dieser Verfassung verliehene gesetzgebende Gewalt ruht im Kongress der Vereinigten Staaten, der aus einem Senat und einem Repräsentantenhaus besteht.


    Abschnitt 2

    Das Repräsentantenhaus besteht aus Abgeordneten, die alle zwei Jahre in den Einzelstaaten vom Volke gewählt werden. Die Wähler in jedem Staate müssen den gleichen Bedingungen genügen, die für die Wähler der zahlenmäßig stärksten Kammer der gesetzgebenden Körperschaft des Einzelstaats vorgeschrieben sind. Niemand kann Abgeordneter werden, der nicht das Alter von 25 Jahren erreicht hat, sieben Jahre Bürger der Vereinigten Staaten gewesen und zur Zeit seiner Wahl Einwohner desjenigen Staates ist, in dem er gewählt wird. Die Abgeordnetenmandate und die direkten Steuern werden auf die einzelnen Staaten, die diesem Bund angeschlossen sind, im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl verteilt; diese wird ermittelt, indem zur Gesamtzahl der freien Personen, einschließlich der in einem befristeten Dienstverhältnis stehenden, jedoch ausschließlich der nicht besteuerten Indianer, drei Fünftel der Gesamtzahl aller übrigen Personen hinzugezählt werden. Die Zahlung selbst erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem ersten Zusammentritt des Kongresses der Vereinigten Staaten und dann jeweils alle zehn Jahre nach Maßgabe eines hierfür zu erlassenden Gesetzes. Auf je dreißigtausend Einwohner darf nicht mehr als ein Abgeordneter kommen, doch soll jeder Staat durch wenigstens einen Abgeordneten vertreten sein; bis zur Durchführung dieser Zahlung hat der Staat New Hampshire das Recht, drei zu wählen, Massachusetts acht, Rhode Island und Providence Plantations einen, Connecticut fünf, New York sechs, New Jersey vier, Pennsylvania acht, Delaware einen, Maryland sechs, Virginia zehn, North Carolina fünf, South Carolina fünf und Georgia drei. Wenn in der Vertretung eines Staates Abgeordnetensitze frei werden, dann schreibt dessen Regierung Ersatzwahlen aus, um die erledigten Mandate neu zu besetzen. Das Repräsentantenhaus wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten (Sprecher) und sonstige Parlamentsorgane. Es hat das alleinige Recht, Amtsanklage zu erheben.


    Abschnitt 3

    Der Senat der Vereinigten Staaten besteht aus je zwei Senatoren von jedem Einzelstaat, die von dessen gesetzgebender Körperschaft auf sechs Jahre gewählt werden. Jedem Senator steht eine Stimme zu. Unmittelbar nach dem Zusammentritt nach der erstmaligen Wahl soll der Senat so gleichmäßig wie möglich in drei Gruppen aufgeteilt werden. Die Senatoren der ersten Gruppe haben nach Ablauf von zwei Jahren ihr Mandat niederzulegen, die der zweiten Gruppe nach Ablauf von vier Jahren und die der dritten Gruppe nach Ablauf von sechs Jahren, so dass jedes zweite Jahr ein Drittel neu zu wählen ist. Falls durch Rücktritt oder aus einem anderen Grunde außerhalb der Tagungsperiode der gesetzgebenden Körperschaft eines Einzelstaates Sitze frei werden, kann dessen Regierung vorläufige Ernennungen vornehmen, bis die gesetzgebende Körperschaft bei ihrem nächsten Zusammentritt die erledigten Mandate wieder besetzt.4 Niemand kann Senator werden, der nicht das Alter von 30 Jahren erreicht hat, neun Jahre Bürger der Vereinigten Staaten gewesen und zur Zeit seiner Wahl Einwohner desjenigen Staates ist, für den er gewählt wird. Der Vizepräsident der Vereinigten Staaten ist Präsident des Senats. Er hat jedoch kein Stimmrecht, ausgenommen im Falle der Stimmengleichheit. Der Senat wählt seine sonstigen Parlamentsorgane und auch einen Interimspräsidenten für den Fall, dass der Vizepräsident abwesend ist oder das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten wahrnimmt.

    Der Senat hat das alleinige Recht, über alle Amtsanklagen zu befinden. Wenn er zu diesem Zwecke zusammentritt, stehen die Senatoren unter Eid oder eidesstattlicher Verantwortlichkeit. Bei Verfahren gegen den Präsidenten der Vereinigten Staaten führt der Oberste Bundesrichter den Vorsitz. Niemand darf ohne Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder schuldig gesprochen werden. In Fällen von Amtsanklagen lautet der Spruch höchstens auf Entfernung aus dem Amte und Aberkennung der Befähigung, ein Ehrenamt, eine Vertrauensstellung oder ein besoldetes Amt im Dienste der Vereinigten Staaten zu bekleiden oder auszuüben. Der für schuldig Befundene ist des ungeachtet der Anklageerhebung, dem Strafverfahren, der Verurteilung und Strafverbüßung nach Maßgabe der Gesetze ausgesetzt und unterworfen.


    Abschnitt 4

    Jedem Haus obliegt selbst die Überprüfung der Wahlen, der Abstimmungsergebnisse und der Wählbarkeitsvoraussetzungen seiner eigenen Mitglieder. In jedem Hause ist die Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder zur Beschlussfähigkeit erforderlich. Eine kleinere Zahl Anwesender darf jedoch die Sitzung von einem Tag auf den anderen vertagen und kann ermächtigt werden, das Erscheinen abwesender Mitglieder in der von jedem Haus vorgesehenen Form und mit dementsprechender Strafandrohung zu erzwingen. Jedes Haus kann sich eine Geschäftsordnung geben, seine Mitglieder wegen ordnungswidrigen Verhaltens bestrafen und mit Zweidrittelmehrheit ein Mitglied ausschließen. Jedes Haus führt ein fortlaufendes Verhandlungsprotokoll, das von Zeit zu Zeit zu veröffentlichen ist, ausgenommen solche Teile, die nach seinem Ermessen Geheimhaltung erfordern; die Ja - und die Nein-Stimmen der Mitglieder jedes Hauses zu jedweder Frage sind auf Antrag eines Fünftels der Anwesenden im Verhandlungsprotokoll zu vermerken. Keines der beiden Häuser darf sich während der Sitzungsperiode des Kongresses ohne Zustimmung des anderen auf mehr als drei Tage vertagen noch an einem anderen als dem für beide Häuser bestimmten Sitzungsort zusammentreten.


    Abschnitt 5

    Die Senatoren und Abgeordneten erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung, die gesetzlich festgelegt und vom Schatzamt der Vereinigten Staaten ausbezahlt werden soll. Sie sind in allen Fällen, außer bei Verrat, Verbrechen und Friedensbruch, vor Verhaftung geschützt, solange sie an einer Sitzung ihres jeweiligen Hauses teilnehmen oder sich auf dem Wege dorthin oder auf dem Heimweg befinden; kein Mitglied darf wegen seiner Reden oder Äußerungen in einem der Häuser andernorts zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Senator oder Abgeordneter darf während der Zeit, für die er gewählt wurde, in irgendeine Beamtenstellung im Dienste der Vereinigten Staaten berufen werden, die während dieser Zeit geschaffen oder mit erhöhten Bezügen ausgestattet wurde; und niemand, der ein Amt im Dienste der Vereinigten Staaten bekleidet, darf während seiner Amtsdauer Mitglied eines der beiden Häuser sein.


    Abschnitt 6

    Alle Gesetzesvorlagen zur Aufbringung von Haushaltsmitteln gehen vom Repräsentantenhaus aus; der Senat kann jedoch wie bei anderen Gesetzesvorlagen Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge einbringen. Jede Gesetzesvorlage wird nach ihrer Verabschiedung durch das Repräsentantenhaus und den Senat, ehe sie Gesetzeskraft erlangt, dem Präsidenten der Vereinigten Staaten vorgelegt. Wenn er sie billigt, so soll er sie unterzeichnen, andernfalls jedoch mit seinen Einwendungen an jenes Haus zurückverweisen, von dem sie ausgegangen ist; dieses nimmt die Einwendungen ausführlich zu Protokoll und tritt erneut in die Beratung ein. Wenn nach dieser erneuten Lesung zwei Drittel des betreffenden Hauses für die Verabschiedung der Vorlage stimmen, so wird sie zusammen mit den Einwendungen dem anderen Hause zugesandt, um dort gleichfalls erneut beraten zu werden; wenn sie die Zustimmung von zwei Dritteln auch dieses Hauses findet, wird sie Gesetz. In allen solchen Fällen aber erfolgt die Abstimmung in beiden Häusern nach Ja - und Nein-Stimmen, und die Namen derer, die für und gegen die Gesetzesvorlage stimmen, werden im Protokoll des betreffenden Hauses vermerkt. Falls eine Gesetzesvorlage vom Präsidenten nicht innerhalb von zehn Tagen (Sonntage nicht eingerechnet) nach Übermittlung zurückgegeben wird, erlangt sie in gleicher Weise Gesetzeskraft, als ob er sie unterzeichnet hätte, es sei denn, dass der Kongress durch Vertagung die Rückgabe verhindert hat; in diesem Fall erlangt sie keine Gesetzeskraft. Jede Anordnung, Entschließung oder Abstimmung, für die Übereinstimmung von Senat und Repräsentantenhaus erforderlich ist (ausgenommen zur Frage einer Vertagung), muss dem Präsidenten der Vereinigten Staaten vorgelegt und, ehe sie wirksam wird, von ihm gebilligt werden; falls er ihre Billigung ablehnt, muss sie von Senat und Repräsentantenhaus mit Zweidrittelmehrheit nach Maßgabe der für Gesetzesvorlagen vorgeschriebenen Regeln und Fristen neuerlich verabschiedet werden.


    Abschnitt 7

    Der Kongress hat das Recht: Steuern, Zölle, Abgaben und Akzisen aufzuerlegen und einzuziehen, um für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen, für die Landesverteidigung und das allgemeine Wohl der Vereinigten Staaten zu sorgen; alle Zölle, Abgaben und Akzisen sind aber für das gesamte Gebiet der Vereinigten Staaten einheitlich festzusetzen; auf Rechnung der Vereinigten Staaten Kredit aufzunehmen; den Handel mit fremden Ländern, zwischen den Einzelstaaten und mit den Indianerstämmen zu regeln; für das gesamte Gebiet der Vereinigten Staaten eine einheitliche Einbürgerungsordnung und ein einheitliches Konkursrecht zu schaffen; Münzen zu prägen, ihren Wert und den fremder Währungen zu bestimmen und Maße und Gewichte zu Normen; Strafbestimmungen für die Fälschung von Staatsobligationen und gültigen Zahlungsmitteln der Vereinigten Staaten zu erlassen; Postämter und Poststraßen einzurichten; den Fortschritt von Kunst und Wissenschaft dadurch zu fördern, dass Autoren und Erfindern für beschränkte Zeit das ausschließliche Recht an ihren Publikationen und Entdeckungen gesichert wird; dem Obersten Bundesgericht nachgeordnete Gerichte zu bilden; Seeräuberei und andere Kapitalverbrechen auf hoher See sowie Verletzungen des Völkerrechts begrifflich zu bestimmen und zu ahnden; Krieg zu erklären, Kaperbriefe auszustellen und Vorschriften über das Prisen - und Beuterecht zu Wasser und zu Lande zu erlassen; Armeen aufzustellen und zu unterhalten; die Bewilligung von Geldmitteln hierfür soll jedoch nicht für länger als auf zwei Jahre erteilt werden; eine Flotte zu bauen und zu unterhalten; Reglements für Führung und Dienst der Land- und Seestreitkräfte zu erlassen; Vorkehrungen für das Aufgebot der Miliz zu treffen, um den Bundesgesetzen Geltung zu verschaffen, Aufstände zu unterdrücken und Invasionen abzuwehren; Vorkehrungen zu treffen für Aufbau, Bewaffnung und Ausbildung der Miliz und die Führung derjenigen ihrer Teile, die im Dienst der Vereinigten Staaten Verwendung finden, wobei jedoch den Einzelstaaten die Ernennung der Offiziere und die Aufsicht über die Ausbildung der Miliz nach den Vorschriften des Kongresses vorbehalten bleiben; die ausschließliche und uneingeschränkte Gesetzgebung für jenes Gebiet (das nicht größer als zehn Quadratmeilen sein soll) auszuüben, das durch Abtretung seitens einzelner Staaten und Annahme seitens des Kongresses zum Sitz der Regierung der Vereinigten Staaten ausersehen wird, und gleiche Hoheitsrechte in allen Gebieten auszuüben, die zwecks Errichtung von Befestigungen, Magazinen, Arsenalen, Werften und anderen notwendigen Bauwerken mit Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaft desjenigen Staates, in dem diese angelegt werden sollen, angekauft werden; — und alle zur Ausübung der vorstehenden Befugnisse und aller anderen Rechte, die der Regierung der Vereinigten Staaten, einem ihrer Zweige oder einem einzelnen Beamten auf Grund dieser Verfassung übertragen sind, notwendigen und zweckdienlichen Gesetze zu erlassen.


    Abschnitt 8

    Die Einwanderung oder Hereinholung solcher Personen, deren Zulassung einer der derzeit bestehenden Staaten für angebracht hält, darf vom Kongress vor dem Jahre 1808 nicht verboten werden, doch kann eine solche Hereinholung mit Steuer oder Zoll von nicht mehr als zehn Dollar für jede Person belegt werden.6Der Anspruch eines Verhafteten auf Ausstellung eines richterlichen Vorführungsbefehls darf nicht suspendiert werden, es sei denn, dass die öffentliche Sicherheit dies im Falle eines Aufstandes oder einer Invasion erforderlich macht. Kein Ausnahmegesetz, das eine Verurteilung ohne Gerichtsverfahren zum Inhalt hat, oder Strafgesetz mit rückwirkender Kraft soll verabschiedet werden. Kopfsteuern oder sonstige direkte Steuern dürfen nur nach Maßgabe der Ergebnisse der Schätzung oder Volkszählung, wie im Vorhergehenden angeordnet, auferlegt werden.7 Waren, die aus einem Einzelstaat ausgeführt werden, dürfen nicht mit Steuern oder Zöllen belegt werden. Eine Begünstigung der Häfen eines Einzelstaates gegenüber denen eines anderen durch handels- oder abgabenrechtliche Vorschriften darf nicht gewährt werden; die Schiffe mit Bestimmungs- oder Abgangshafen in einem der Staaten dürfen nicht gezwungen werden, in einem anderen anzulegen, zu klarieren oder Gebühren zu entrichten. Geld darf der Staatskasse nur auf Grund gesetzlicher Bewilligungen entnommen werden; über alle Einkünfte und Ausgaben der öffentlichen Hand ist der Öffentlichkeit von Zeit zu Zeit ordnungsgemäß Rechnung zu legen. Adelstitel dürfen durch die Vereinigten Staaten nicht verliehen werden. Niemand, der ein besoldetes oder Ehrenamt in ihrem Dienst bekleidet, darf ohne Zustimmung des Kongresses ein Geschenk, Entgelt, Amt oder einen Titel irgendeiner Art von einem König, Fürsten oder fremden Staat annehmen.


    Abschnitt 9

    Kein Einzelstaat darf einem Vertrag, Bündnis oder einer Konföderation beitreten, Kaperbriefe ausstellen. Münzen prägen, Banknoten ausgeben, etwas anderes als Gold- oder Silbermünzen zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklären, ein Ausnahmegesetz, das eine Verurteilung ohne Gerichtsverfahren zum Inhalt hat, oder ein Strafgesetz mit rückwirkender Kraft oder ein Gesetz, das Vertragsverpflichtungen beeinträchtigt, verabschieden oder einen Adelstitel verleihen. Kein Einzelstaat darf ohne Zustimmung des Kongresses Abgaben oder Zölle auf Ein- oder Ausfuhr legen, soweit dies nicht zur Durchführung der Überwachungsgesetze unbedingt nötig ist; über den Reinertrag, der einem Staat aus Zöllen und Abgaben auf Ein- und Ausfuhr zufließt, verfügt das Schatzamt der Vereinigten Staaten; alle derartigen Gesetze unterliegen der Revisions- und Aufsichtsbefugnis des Kongresses. Kein Staat darf ohne Zustimmung des Kongresses Tonnenngelder erheben, in Friedenszeiten Truppen oder Kriegsschiffe unterhalten, Vereinbarungen oder Verträge mit einem der anderen Staaten oder mit einer fremden Macht schließen oder sich in einen Krieg einlassen, es sei denn, er werde tatsächlich angegriffen oder die Gefahr drohe so unmittelbar, dass sie keinen Aufschub duldet.



    ARTIKEL 2


    Die vollziehende Gewalt liegt bei dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre, und er wird zugleich mit dem für dieselbe Amtsperiode zu wählenden Vizepräsidenten auf folgende Weise gewählt: Jeder Einzelstaat bestimmt in der von seiner gesetzgebenden Körperschaft vorgeschriebenen Weise eine Anzahl von Wahlmännern, die der Gesamtzahl der dem Staat im Kongress zustehenden Senatoren und Abgeordneten gleich ist, jedoch darf kein Senator oder Abgeordneter oder eine Person, die ein besoldetes oder Ehrenamt im Dienste der Vereinigten Staaten bekleidet, zum Wahlmann bestellt werden. Die Wahlmänner treten in ihren Staaten zusammen und stimmen durch Stimmzettel für zwei Personen, von denen mindestens eine nicht Einwohner desselben Staates sein darf wie sie selbst. Sie führen in einer Liste alle Personen auf, für die Stimmen abgegeben worden sind, und die Anzahl der ihnen zugefallenen Stimmen; diese Liste unterzeichnen und beglaubigen sie und übersenden sie versiegelt an den Sitz der Regierung der Vereinigten Staaten, zu Händen des Senatspräsidenten. Der Präsident des Senats öffnet vor Senat und Repräsentantenhaus alle diese beglaubigten Listen; anschließend sind die Stimmen zu zählen. Derjenige, der die größte Stimmenzahl auf sich vereinigt, soll Präsident sein, wenn diese Zahl der Mehrheit der Gesamtzahl der bestellten Wahlmänner entspricht; wenn aber mehrere eine derartige Mehrheit erreichen und die gleiche Anzahl von Stimmen erhalten, dann soll das Repräsentantenhaus sogleich einen von ihnen durch Stimmzettel zum Präsidenten wählen; und wenn niemand eine derartige Mehrheit erreicht hat, soll das genannte Haus in gleicher Weise aus den fünf führenden Personen auf der Liste den Präsidenten wählen. Bei dieser Präsidentschaftsstichwahl wird jedoch nach Staaten abgestimmt, wobei die Vertretung jedes Staates eine Stimme hat; zur Beschlussfähigkeit ist für diesen Zweck die Anwesenheit von je einem oder mehreren Abgeordneten von zwei Dritteln der Staaten und zum Wahlentscheid eine Mehrheit aller Einzelstaaten erforderlich. In jedem Fall soll nach der Wahl des Präsidenten derjenige, der die größte Anzahl der Wahlmännerstimmen auf sich vereinigt, Vizepräsident sein. Wenn aber zwei oder mehrere die gleiche Stimmenzahl aufweisen, soll der Senat unter ihnen durch Stimmzettel den Vizepräsidenten auswählen. Der Kongress kann den Zeitpunkt für die Wahl der Wahlmänner und den Tag ihrer Stimmenabgabe festsetzen; dieser Tag soll im ganzen Bereich der Vereinigten Staaten derselbe sein. In das Amt des Präsidenten können nur in den Vereinigten Staaten geborene Bürger oder Personen, die zur Zeit der Annahme dieser Verfassung Bürger der Vereinigten Staaten waren, gewählt werden; es kann niemand in dieses Amt gewählt werden, der nicht das Alter von 35 Jahren erreicht und seinen Wohnsitz seit 14 Jahren im Gebiete der Vereinigten Staaten gehabt hat. Im Falle der Amtsenthebung des Präsidenten oder seines Todes, Rücktritts oder der Unfähigkeit zur Wahrnehmung der Befugnisse und Obliegenheiten seines Amtes geht es auf den Vizepräsidenten über. Der Kongress kann durch Gesetz für den Fall der Amtsenthebung, des Todes, des Rücktritts oder der Amtsunfähigkeit sowohl des Präsidenten als auch des Vizepräsidenten Vorsorge treffen und bestimmen, welcher Beamte dann die Geschäfte des Präsidenten wahrnehmen soll, und dieser Beamte versieht dann die Geschäfte so lange, bis die Amtsunfähigkeit behoben oder ein Präsident gewählt worden ist.9 Der Präsident erhält zu festgesetzten Zeiten für seine Dienste eine Vergütung. Diese darf während der Zeit, für die er gewählt ist, weder vermehrt noch vermindert werden, und er darf während dieses Zeitraumes auch keine sonstigen Einkünfte von den Vereinigten Staaten oder einem der Einzelstaaten beziehen. Ehe er sein Amt antritt, soll er diesen Eid oder dieses Gelöbnis leisten: „ Ich schwöre(oder gelobe) feierlich, dass ich das Amtes Präsidenten der Vereinigten Staaten getreulich verwalten und die Verfassung der Vereinigten Staaten nach besten Kräften erhalten, schützen und verteidigen will."



    ARTIKEL 3


    Abschnitt 1

    Die richterliche Gewalt der Vereinigten Staaten liegt bei einem Obersten Bundesgericht und bei solchen unteren Gerichten, deren Errichtung der Kongress von Fall zu Fall anordnen wird. Die Richter sowohl des Obersten Bundesgerichts als auch der unteren Gerichte sollen im Amte bleiben, solange ihre Amtsführung einwandfrei ist, und zu bestimmten Zeiten für ihre Dienste eine Vergütung erhalten, die während ihrer Amtsdauer nicht herabgesetzt werden darf.


    Abschnitt 2

    Die richterliche Gewalt erstreckt sich auf alle Fälle nach dem Gesetzes- und dem Billigkeitsrecht, die sich aus dieser Verfassung, den Gesetzen der Vereinigten Staaten und den Verträgen ergeben, die in ihrem Namen abgeschlossen wurden oder künftig geschlossen werden; - auf alle Fälle, die Botschafter, Gesandte und Konsuln betreffen; - auf alle Fälle der Admiralitäts - und Seegerichtsbarkeit; - auf Streitigkeiten, in denen die Vereinigten Staaten Streitpartei sind; - auf Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Einzelstaaten;- zwischen einem Einzelstaat und den Bürgern eines anderen Einzelstaates; - zwischen Bürgern verschiedener Einzelstaaten; - zwischen Bürgern desselben Einzelstaates, die auf Grund von Zuweisungen seitens verschiedener Einzelstaaten Ansprüche auf Land erheben; - und zwischen einem Einzelstaat oder dessen Bürgern und fremden Staaten, Bürgern oder Untertanen. In allen Fällen, die Botschafter, Gesandte und Konsuln betreffen, und in solchen, in denen ein Einzelstaat Partei ist, übt das Oberste Bundesgericht ursprüngliche Gerichtsbarkeit aus. In allen anderen zuvor erwähnten Fällen ist das Oberste Bundesgericht Appellationsinstanz sowohl hinsichtlich der rechtlichen als auch der Tatsachenbeurteilung gemäß den vom Kongress festzulegenden Ausnahme- und Verfahrensbestimmungen. Alle Strafverfahren mit Ausnahme von Fällen der Amtsanklage sind von einem Geschworenengericht durchzuführen, und die Verhandlung findet in dem Einzelstaat statt, in dem die fragliche Straftat begangen worden ist. Wenn eine Straftat aber nicht im Gebiet eines der Einzelstaaten begangen worden ist, so findet die Verhandlung an dem Ort oder den Orten statt, die der Kongress durch Gesetz bestimmen wird.


    Abschnitt 3

    Als Verrat gegen die Vereinigten Staaten gilt nur die Kriegführung gegen sie oder die Unterstützung ihrer Feinde durch Hilfeleistung und Begünstigung. Niemand darf des Verrates schuldig befunden werden, es sei denn auf Grund der Aussage zweier Zeugen über dieselbe offenkundige Handlung oder auf Grund eines Geständnisses in öffentlicher Gerichtssitzung. Der Kongress hat das Recht, die Strafe für Verrat festzusetzen. Die Rechtsfolgen des Verrats sollen jedoch nicht über die Lebenszeit des Verurteilten hinaus Ehrverlust oder Vermögensverfall bewirken.



    ARTIKEL 4


    Abschnitt 1

    Gesetze, Urkunden und richterliche Entscheidungen jedes Einzelstaates genießen in jedem anderen Staat volle Würdigung und Anerkennung. Der Kongress kann durch allgemeine Gesetzgebung bestimmen, in welcher Form der Nachweis derartiger Gesetze, Urkunden und richterlicher Entscheidungen zu führen ist und welche Geltung ihnen zukommt.


    Abschnitt 2

    Die Bürger eines jeden Einzelstaates genießen alle Vorrechte und Freiheiten der Bürger anderer Einzelstaaten.

    Wer in irgendeinem Einzelstaate des Verrats oder eines Verbrechens oder Vergehens angeklagt wird, sich der Strafverfolgung durch Flucht entzieht und in einem anderen Staat aufgegriffen wird, muss auf Verlangen der Regierung des Staates, aus dem er entflohen ist, ausgeliefert und nach dem Staat geschafft werden, unter dessen Gerichtsbarkeit dieses Verbrechen fällt. Niemand, der in einem Einzelstaate nach dessen Gesetzen zu Dienst oder Arbeit verpflichtet ist und in einen anderen Staat entflieht, darf auf Grund dort geltender Gesetze oder Bestimmungen von dieser Dienst- oder Arbeitspflicht befreit werden. Er ist vielmehr auf Verlangen desjenigen, dem er zu Dienst oder Arbeit verpflichtet ist, auszuliefern.


    Abschnitt 4

    Die Vereinigten Staaten gewährleisten jedem Staat innerhalb dieses Bundes eine republikanische Regierungsform; sie schützen jeden von ihnen gegen feindliche Einfälle und auf Antrag seiner gesetzgebenden Körperschaft oder Regierung (wenn die gesetzgebende Körperschaft nicht einberufen werden kann) auch gegen innere Gewaltakte.



    ARTIKEL 5


    Die Ratifikation durch neun Staatskonvente ist ausreichend, diese Verfassung für die ratifizierenden Staaten in Kraft zu setzen. Gegeben im Konvent mit einmütiger Zustimmung der anwesenden Staaten am 17. Tage des Monats September im Jahre des Herrn 1787 und im 12. Jahre der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika; zu Urkund dessen wir hier unsere

    Namen:

    G.Washington Präsident und Abgeordneter von Virginia,

    New Hampshire: John Langdon, Nicholas Gilman

    Massachusetts: Nathaniel Gorham, Rufus King

    New York: Alexander Hamilton

    New Jersey: Wil.Livingston, David Brearley, Wm.Paterson, Jona Dayton

    Pennsylvania: B.Franklin,Thomas Mifflin

    Maryland: James MCHenry, Danof St.Thos

    North Carolina: Wm.Blount, Richd. Dobbs Spaight

    South Carolina: J.Rutledge, Charles Cotesworfh Pinckney

    Georgia: William Few, Abr.Baldwin


    DIE ZUSATZARTIKEL DER VERFASSUNG



    ZUSATZARTIKEL I


    Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Missständen zu ersuchen.



    ZUSATZARTIKEL II


    Da eine gut ausgebildete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates erforderlich ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.



    ZUSATZARTIKEL III


    Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums, vor willkürlicher Durchsuchung, Verhaftung und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Hausdurchsuchung - und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.



    ZUSATZARTIKEL IV


    In allen Strafverfahren hat der Angeklagte Anspruch auf einen unverzüglichen und öffentlichen Prozess vor einem unparteiischen Geschworenengericht desjenigen Staates und Bezirks, in welchem die Straftat begangen wurde, wobei der zuständige Bezirk vorher auf gesetzlichem Wege zu ermitteln ist. Er hat weiterhin Anspruch darauf, über die Art und Gründe der Anklage unterrichtet und den Belastungszeugen gegenübergestellt zu werden, sowie auf Zwangsvorladung von Entlastungszeugen und einen Rechtsbeistand zu seiner Verteidigung.



    ZUSATZARTIKEL V


    In Zivilprozessen, in denen der Streitwert zwanzig Dollar übersteigt, besteht ein Anrecht auf ein Verfahren vor einem Geschworenengericht, und keine Tatsache, über die von einem derartigen Gericht befunden wurde, darf von einem Gerichtshof der Vereinigten Staaten nach anderen Regeln als denen des gemeinen Rechts erneut einer Prüfung unterzogen werden.



    ZUSATZARTIKEL VI


    Die Aufzählung bestimmter Rechte in der Verfassung darf nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass durch sie andere dem Volke vorbehaltene Rechte versagt oder eingeschränkt werden.



    ZUSATZARTIKEL VII


    Die Machtbefugnisse, die von der Verfassung weder den Vereinigten Staaten übertragen noch den Einzelstaaten entzogen werden, bleiben den Einzelstaaten oder dem Volke vorbehalten.



    ZUSATZARTIKEL VIII


    Die richterliche Gewalt der Vereinigten Staaten darf nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass sie sich auf Klagen nach dem Gesetzes- oder Billigkeitsrecht erstreckt, die gegen einen der Vereinigten Staaten von Bürgern eines anderen Einzelstaates oder von Bürgern oder Untertanen eines ausländischen Staates angestrengt oder durchgefochten werden.



    ZUSATZARTIKEL IX


    Die Wahlmänner treten in ihren Staaten zusammen und stimmen durch Stimmzettel für einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten, von denen mindestens einer nicht Einwohner desselben Staates sein darf wie sie selbst. Sie bezeichnen auf ihrem Stimmzettel die Person, die sie zum Präsidenten wählen wollen, und auf einem gesonderten Zettel die Person, die sie zum Vizepräsidenten wählen wollen. Sie führen in getrennten Listen alle Personen auf, die Stimmen für die Präsidentschaft und für die Vizepräsidentschaft erhalten haben, und die Anzahl der ihnen zugefallenen Stimmen; diese Listen unterzeichnen, beglaubigen und übersenden sie versiegelt an den Sitz der Regierung der Vereinigten Staaten, zu Händen des Senatspräsidenten. Der Präsident des Senats öffnet vor Senat und Repräsentantenhaus alle diese beglaubigten Listen; anschließend sind die Stimmen zu zählen; derjenige, der die größte Stimmenzahl für die Präsidentschaft auf sich vereinigt, soll Präsident sein, wenn diese Zahl der Mehrheit der Gesamtzahl der bestellten Wahlmänner entspricht; wenn niemand eine derartige Mehrheit erreicht hat, soll das Repräsentantenhaus sogleich aus den höchsten falls drei Personen, die auf der Liste der für die Präsidentschaft abgegebenen Stimmen die größten Stimmenzahlen aufweisen, durch Stimmzettel den Präsidenten wählen. Bei dieser Präsidentschaftsstichwahl wird jedoch nach Staaten abgestimmt, wobei die Vertretung jedes Staates eine Stimme hat. Zur Beschlussfähigkeit ist für diesen Zweck die Anwesenheit von je einem oder mehreren Mitgliedern von zwei Dritteln der Staaten und zum Wahlentscheid eine Mehrheit aller Einzelstaaten erforderlich. Wenn das Wahlrecht dem Repräsentantenhaus zufällt und es nicht vor dem darauffolgenden 4. März einen Präsidenten wählt, so amtiert der Vizepräsident als Präsident wie im Falle des Todes oder einer sonstigen durch die Verfassung bezeichneten Amtsunfähigkeit des Präsidenten. Derjenige, der die größte Stimmenzahl für die Vizepräsidentschaft auf sich vereinigt, soll Vizepräsident sein, wenn diese Zahl der Mehrheit der Gesamtzahl der bestellten Wahlmänner entspricht; wenn niemand eine derartige Mehrheit erreicht hat, soll der Senat aus den zwei Personen, die auf der Liste die größten Stimmenzahlen aufweisen, den Vizepräsidenten wählen; zur Beschlussfähigkeit ist für diesen Zweck die Anwesenheit von zwei Dritteln der Gesamtzahl der Senatoren und zum Wahlentscheid eine Mehrheit ihrer Gesamtzahl erforderlich. Wer jedoch nach der Verfassung nicht für das Amt des Präsidenten wählbar ist, darf auch nicht in das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden.



    ZUSATZARTIKEL X


    Weder Sklaverei noch Zwangsdienstbarkeit darf, außer als Strafe für ein Verbrechen, dessen die betreffende Person in einem ordentlichen Verfahren für schuldig befunden worden ist, in den Vereinigten Staaten oder in irgendeinem Gebiet unter ihrer Gesetzeshoheit bestehen.



    ZUSATZARTIKEL XI


    Abschnitt 1

    Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und ihrer Gesetzeshoheit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten und des Einzelstaates, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Keiner der Einzelstaaten darf Gesetze erlassen oder durchführen, die die Vorrechte oder Freiheiten von Bürgern der Vereinigten Staaten beschränken, und kein Staat darf irgend jemandem ohne ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz Leben, Freiheit oder Eigentum nehmen oder irgend jemandem innerhalb seines Hoheitsbereiches den gleichen Schutz durch das Gesetz versagen.


    Abschnitt 2

    Die Abgeordnetenmandate werden auf die einzelnen Staaten im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl verteilt, wobei in jedem Staat die Gesamtzahl aller Personen mit Ausnahme der nicht besteuerten Indianer zugrunde gelegt wird. Wenn aber das Wahlrecht bei irgendeiner Wahl zur Bestimmung der Wahlmänner für den Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, der Abgeordneten im Kongress, der Verwaltungs- und Justizbeamten eines Einzelstaates oder der Mitglieder seiner gesetzgebenden Körperschaft irgendwelchen männlichen Einwohnern dieses Staates, die über einundzwanzig Jahre alt und Bürger der Vereinigten Staaten sind, abgesprochen oder irgendwie beschränkt wird, außer wenn dies wegen Teilnahme an einem Aufstand oder wegen eines sonstigen Verbrechens geschieht, so ist die Grundzahl für die Vertretung daselbst im selben Verhältnis zu vermindern, in dem die Zahl solcher männlichen Bürger zur Gesamtzahl der männlichen Bürger über einundzwanzig Jahre in diesem Staate steht.


    Abschnitt 3

    Niemand darf Senator oder Abgeordneter im Kongress oder Wahlmann für die Wahl des Präsidenten oder Vizepräsidenten sein, irgendein ziviles oder militärisches Amt im Dienste der Vereinigten Staaten oder eines Einzelstaates bekleiden, der, nachdem er als Mitglied des Kongresses oder als Beamter der Vereinigten Staaten oder als Mitglied der gesetzgebenden Körperschaft eines der Einzelstaaten oder als Verwaltungs- oder Justizbeamter in einem der Einzelstaaten auf die Einhaltung der Verfassung der Vereinigten Staaten vereidigt worden ist, an einem Aufstand oder Aufruhr gegen sie teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt hat. Doch kann der Kongress mit Zweidrittelmehrheit in jedem der beiden Häuser diese Amtsunfähigkeit aufheben.


    Abschnitt 4

    Die Rechtsgültigkeit der gesetzlich genehmigten Staatsschulden der Vereinigten Staaten mit Einschluss der Verpflichtungen, die aus der Zahlung von Pensionen und Sonderzuwendungen für Teilnahme an der Unterdrückung von Aufstand und Aufruhr erwachsen sind, darf nicht in Frage gestellt werden. Doch dürfen weder die Vereinigten Staaten noch irgendein Einzelstaat eine Schuld oder Verbindlichkeit übernehmen oder einlösen, die aus der Unterstützung eines Aufstands oder Aufruhrs gegen die Vereinigten Staaten erwachsen ist, oder irgendeinem Ersatzanspruch für den Verlust oder die Freilassung eines Sklaven stattgeben; vielmehr sind alle derartigen Schulden, Verbindlichkeiten und Ansprüche ungesetzlich und nichtig.



    ZUSATZARTIKEL XII


    Das Wahlrecht der Bürger der Vereinigten Staaten darf von den Vereinigten Staaten oder einem Einzelstaat nicht auf Grund der Rassenzugehörigkeit, der Hautfarbe oder des vormaligen Dienstbarkeitsverhältnisses versagt oder beschränkt werden.



    ZUSATZARTIKEL XIII


    Der Kongress hat das Recht, Steuern auf Einkommen beliebiger Herkunft zu legen und einzuziehen, ohne sie proportional auf die einzelnen Staaten aufteilen zu müssen oder an eine Schätzung oder Volkszählung gebunden zu sein.



    ZUSATZARTIKEL XIV


    Der Senat der Vereinigten Staaten besteht aus je zwei Senatoren von jedem Einzelstaat, die von dessen Bevölkerung auf sechs Jahre gewählt werden. Jedem Senator steht eine Stimme zu. Die Wähler in jedem Staate müssen den gleichen Bedingungen genügen, die für die Wähler der zahlenmäßig stärksten Kammer der gesetzgebenden Körperschaften der Einzelstaaten vorgeschrieben sind. Wenn in der Vertretung eines Staates Senatssitze frei werden, dann schreibt dessen Regierung Ersatzwahlen aus, um die erledigten Mandate neu zu besetzen. Doch kann die gesetzgebende Körperschaft jedes Einzelstaates dessen Regierung ermächtigen, vorläufige Ernennungen vorzunehmen, bis das Volk die freigewordenen Sitze durch Wahlen gemäß den Anweisungen der gesetzgebenden Körperschaften neu besetzt. Dieser Zusatzartikel darf nicht so ausgelegt werden, dass dadurch die Wahl oder die Amtsperiode eines Senators berührt wird, der bereits gewählt war, bevor dieser Zusatzartikel als Teil der Verfassung in Kraft tritt.



    ZUSATZARTIKEL XV


    Abschnitt 1

    Die Amtsperioden des Präsidenten und Vizepräsidenten enden am Mittag des 20. Tages des Monats Januar und die Amtsperioden der Senatoren und Abgeordneten am Mittag des 3. Tages des Monats Januar des jeweiligen Jahres, in dem diese Amtsperioden geendet hätten, wenn dieser Artikel nicht ratifiziert worden wäre; sodann beginnt die Amtsperiode ihrer Nachfolger.


    Abschnitt 2

    Wenn zu der für den Beginn der Amtsperiode des Präsidenten festgesetzten Zeit der gewählte Präsident verstorben sein sollte, dann wird der gewählte Vizepräsident Präsident. Wenn vor dem für den Beginn der Amtsperiode festgesetzten Zeitpunkt kein Präsident gewählt worden sein sollte oder wenn der gewählte Präsident die Voraussetzungen der Amtsfähigkeit nicht erfüllt, dann nimmt der gewählte Vizepräsident die Geschäfte des Präsidenten wahr, bis ein amtsfähiger Präsident ermittelt ist. Für den Fall, dass weder ein gewählter Präsident noch ein gewählter Vizepräsident amtsfähig ist, kann der Kongress durch Gesetz bestimmen, wer dann die Geschäfte des Präsidenten wahrnehmen soll, oder das Verfahren festlegen, nach dem derjenige, der die Geschäfte wahrnehmen soll, auszuwählen ist. Dieser übt daraufhin die Geschäfte aus, bis ein amtsfähiger Präsident oder Vizepräsident ermittelt ist.



    ZUSATZARTIKEL XVI


    Der Transport oder die Einfuhr von alkoholischen Getränken in einen Einzelstaat, ein Territorium oder eine Besitzung der Vereinigten Staaten zwecks Abgabe oder dortigem Gebrauch ist hiermit verboten, wenn dies gegen ein dort gültiges Gesetz verstößt.



    ZUSATZARTIKEL XVII


    Niemand darf mehr als zweimal in das Amt des Präsidenten gewählt werden; und niemand, der länger als zwei Jahre der Amtszeit, für die ein anderer zum Präsidenten gewählt worden war, das Amt des Präsidenten innehatte oder dessen Geschäfte wahrnahm, darf mehr als einmal in das Amt des Präsidenten gewählt werden. Dieser Zusatzartikel findet jedoch keine Anwendung auf jemanden, der das Amt des Präsidenten zu dem Zeitpunkt innehatte, zu dem dieser Zusatzartikel durch den Kongress vorgeschlagen wurde, noch hindert er jemanden, der das Amt des Präsidenten in der Periode innehat oder wahrnimmt, in der dieser Zusatzartikel in Kraft tritt, daran, für den Rest dieser Amtsperiode das Amt des Präsidenten innezuhaben oder dessen Geschäfte wahrzunehmen.



    ZUSATZARTIKEL XVIII


    Der Bezirk, der als Sitz der Regierung der Vereinigten Staaten dient, bestimmt in vom Kongress vorzuschreibender Weise: Eine Anzahl von Wahlmännern für die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten entsprechend der Gesamtzahl der Senatoren und Abgeordneten, die dem Bezirk im Kongress zustünden, falls er ein Staat wäre, jedoch keinesfalls mehr als der Einzelstaat mit den wenigsten Einwohnern; diese sind den von den Einzelstaaten bestimmten hinzuzählen, aber für die Zwecke der Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten als von einem Einzelstaat bestimmte Wahlmänner zu betrachten; und sie treten in dem Bezirk zusammen und versehen solche Pflichten, wie im zwölften Zusatzartikel vorgesehen.



    ZUSATZARTIKEL XXIV


    Das Recht der Bürger der Vereinigten Staaten, in Vor- oder anderen Wahlen ihre Stimme für den Präsidenten oder Vizepräsidenten, für die Wahlmänner bei der Wahl des Präsidenten oder Vizepräsidenten, oder für Senatoren oder Abgeordnete im Kongress abzugeben, darf von den Vereinigten Staaten oder einem Einzelstaat nicht auf Grund eines Wahl- oder anderen Steuersäumnisses versagt oder beschränkt werden.



    ZUSATZARTIKEL XIX


    Abschnitt 1

    Im Falle der Amtsenthebung, des Todes oder des Rücktritts des Präsidenten wird der Vizepräsident Präsident.


    Abschnitt 2

    Sofern das Amt des Vizepräsidenten frei wird, benennt der Präsident einen Vizepräsidenten, der das Amt nach Bestätigung durch Mehrheitsbeschluss beider Häuser des Kongresses antritt.


    Abschnitt 3

    Sofern der Präsident dem Präsidenten pro tempore des Senates und dem Sprecher des Repräsentantenhauses eine schriftliche Erklärung des Inhalts übermittelt, dass er unfähig ist, die Befugnisse und Obliegenheiten seines Amtes wahrzunehmen, und bis er ihnen eine schriftliche Erklärung gegenteiligen Inhaltes übermittelt, werden diese Befugnisse und Obliegenheiten vom Vizepräsidenten als amtierendem Präsidenten wahrgenommen.


    Abschnitt 4

    Sofern der Vizepräsident und eine Mehrheit entweder der Leiter der Ministerien der Bundesregierung oder einer anderen vom Kongress durch Gesetz zu benennenden Körperschaft dem Präsidenten pro tempore des Senates und dem Sprecher des Repräsentantenhauses eine schriftliche Erklärung des Inhalts übermitteln, dass der Präsident unfähig ist, die Befugnisse und Obliegenheiten seines Amtes wahrzunehmen, übernimmt der Vizepräsident unverzüglich die Befugnisse und Obliegenheiten des Amtes als amtierender Präsident. Wenn danach der Präsident dem Präsidenten pro tempore des Senats und dem Sprecher des Repräsentantenhauses eine schriftliche Erklärung des Inhalts übermittelt, dass keine Amtsunfähigkeit besteht, gehen die Befugnisse und Obliegenheiten seines Amtes wieder auf ihn über, es sei denn, der Vizepräsident und eine Mehrheit entweder der Leiter der Ministerien der Bundesregierung oder einer anderen vom Kongress durch Gesetz zu benennenden Körperschaft übermitteln binnen vier Tagen dem Präsidenten pro tempore des Senats und dem Sprecher des Repräsentantenhauses eine schriftliche Erklärung des Inhalts, dass der Präsident unfähig ist, die Befugnisse und Obliegenheiten seines Amtes wahrzunehmen. In diesem Falle entscheidet der Kongress die Sache und tritt zu diesem Zwecke, falls er sich nicht in Session befindet, binnen 48 Stunden zusammen. Wenn der Kongress innerhalb 21 Tagen nach Erhalt der letztgenannten schriftlichen Erklärung, oder, sofern er nicht tagt, innerhalb 21 Tagen nach dem vorgeschriebenen Zeitpunkt des Zusammentreten des Kongresses, mit Zweidrittelmehrheit beider Häuser entscheidet, dass der Präsident unfähig ist, die Befugnisse und Obliegenheiten seines Amtes wahrzunehmen, nimmt der Vizepräsident dieselben weiterhin als amtierender Präsident wahr; andernfalls übernimmt der Präsident wiederum die Befugnisse und Obliegenheiten seines Amtes.

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    Verhaltenskodex von Lakeside Life RPG



    1. Unsere Verhaltensstandards


    1. Da die gesetzlichen Vorgaben in den jeweiligen Rechtsräumen, in denen wir tätig sind, divergieren können, bildet dieser Kodex den Mindeststandard. Dies gilt auch dann, wenn die Gesetze des jeweiligen Landes – anders als dieser Kodex – ein bestimmtes Verhalten zulassen. Davon umfasst sind auch Umstände, die eine Umgehung der gesetzlichen oder internen Vorgaben darstellen könnten. Aber auch im Privatleben vermeiden alle Teamangehörigen von Lakeside Life RPG ein Verhalten, welches unvorteilhafte Auswirkungen auf das Ansehen von Lakeside Life RPG oder gar Schäden zur Folge haben könnte.
    2. Es ist stets ein professioneller und respektvoller Umgang zu pflegen. Die eigenen Verhaltensweisen dürfen Lakeside Life RPG nicht beeinträchtigen.
    3. Lakeside Life RPG duldet keinerlei Diskriminierung oder Belästigung im Arbeitsumfeld, sei es aufgrund von Alter, Behinderungen, Herkunft, Geschlecht, politischer Haltung oder gewerkschaftlicher Betätigung, Rasse, Religion oder sexueller Orientierung oder der Weltanschauung.
    4. Lakeside Life RPG beurteilt alle Mitglieder und Führungskräfte nach deren Leistung und Potenzial. Etwaige Probleme am Arbeitsplatz werden ernsthaft, vertraulich und unverzüglich gelöst.
    5. Daneben ist der Kontakt zu unseren Geschäftspartnern durch eine enge Kooperation und offene Kommunikation geprägt, die es uns ermöglicht, einer diskriminierenden Handlungsweise entschieden entgegenzutreten.
    6. Wir fühlen uns gegenüber unseren Spielern und sonstigen Geschäftspartnern zu einem besonders hohen Sorgfaltsmaßstab verpflichtet. Deshalb wollen wir das Bewusstsein unserer Teammitglieder dahingehend schärfen, dass wir uns neben den selbstverständlich einzuhaltenden Gesetzen noch weitere Pflichten auferlegen. Unter Beachtung dieser Vorgaben sind die Teammitglieder von Lakeside Life RPG mit größtmöglicher Professionalität und Integrität in ihrem Arbeitsumfeld tätig, um das Vertrauen unserer Geschäftspartner in unsere Unternehmensgruppe weiter zu stärken.
    7. Jedes Teammitglied von Lakeside Life RPG achtet darauf, dass seine privaten Interessen nicht mit den Unternehmensinteressen in Konflikt geraten. Dennoch kann es zu Interessenkonflikten oder Situationen, die als solche verstanden werden könnten, zwischen Spielern und dem Lakeside Life RPG-Konzern selbst, Spielern und einzelnen Teammitgliedern sowie zwischen dem Lakeside Life RPG-Konzern und einzelnen Teammitgliedern kommen. Persönliche Interessen oder Beziehungen der Teammitglieder zu Geschäftspartnern dürfen die geschäftlichen Tätigkeiten nicht beeinflussen.
    8. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Interessenkonflikten vorzubeugen oder im Falle deren Unvermeidbarkeit umgehend und angemessen zu lösen. In Zweifelsfällen ist ein Projektleiter zu informieren.



    2. Keine Korruption / Bestechung


    1. Lakeside Life RPG duldet keinerlei Form von Korruption oder direkte oder indirekte Bestechung. Unabhängig davon kann es im Arbeitsalltag zu Konfliktsituationen kommen, die zwar keine Korruption oder Bestechung darstellen, aber geeignet sein könnten, die Urteilsfähigkeit unserer Teammitglieder einerseits und Geschäftspartner andererseits in Frage zu stellen.
    2. Amtsträger, Vertreter öffentlicher Institutionen, Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Politiker müssen stets ihre Souveränität bewahren. Sie dürfen daher weder direkt noch indirekt Geschenke, Zuwendungen oder Einladungen zu Veranstaltungen annehmen, die Zweifel hieran wecken könnten.
    3. Geschenke oder sonstige Vergünstigungen an diesen Personenkreis sind daher nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie aus Achtung vor dem öffentlichen Amt oder der politischen Rolle vorgenommen werden und nicht die Gefahr besteht, die Souveränität des Empfängers in Frage zu stellen. In Zweifelsfällen hat vor der Gewährung eine Abstimmung mit einem Projektleiter zu erfolgen.
    4. Geschenke und Zuwendungen von Geschäftspartnern an unsere Teammitglieder können zu Konfliktsituationen führen, die die Urteilsfähigkeit der Mitarbeiter bei geschäftlichen Entscheidungsprozessen und auch das Ansehen von Lakeside Life RPG bzw. einzelner Konzernunternehmen gefährden können. Um Interessenkonflikten vorzubeugen und jeglichen Anschein von Korruption zu vermeiden, sollen die Teammitglieder derartige Situationen meiden, da sie das Risiko eines strafbaren Verhaltens beinhalten.
    5. Im Umgang mit Spielern, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern gilt, dass kein Teammitglied von Lakeside Life RPG im geschäftlichen Verkehr für sich oder einen Dritten persönliche Vorteile, Geschenke oder sonstige Zuwendungen als Gegenleistung für eine Bevorzugung bei Warenbestellungen oder dem Bezug von gewerblichen Leistungen fordern oder sich versprechen lassen darf. Auch die Annahme von derartigen Vergünstigungen ist grundsätzlich unzulässig und stellt ebenfalls ein strafbares Verhalten dar.
    6. Vorstehende Ausführungen zu Annahme von Geschenken und anderen Vergünstigungen gelten auch für die Führungskräfte von Lakeside Life RPG.
    7. Ebenso dürfen umgekehrt im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Lakeside Life RPG-Konzern bzw. den einzelnen Konzerngesellschaften Angestellten oder Beauftragten eines anderen Unternehmens (Spieler, Lieferanten oder sonstige Geschäftspartner) keine persönlichen Vorteile als Gegenleistung für eine Bevorzugung angeboten, versprochen oder gewährt werden.
    8. Möglich sind allerdings Geschenke oder sonstige Vergünstigungen, soweit sie den allgemeinen Geschäftsgepflogenheiten entsprechen und nicht die Gefahr besteht, dass damit geschäftliche Entscheidungen beeinflusst werden könnten. Geschenke oder anderen Vorteilsgewährungen, die den Orientierungswert von 5 Euro übersteigen, sind dem Vorgesetzten anzuzeigen.



    3. Vertraulichkeit/Datenschutz


    1. Wir sind uns der besonderen Verantwortung im Umgang mit Informationen unserer Geschäftspartner bewusst und verwenden größte Sorgfalt auf die vertrauliche Behandlung dieser Daten. Deshalb haben wir uns dem umfassenden Schutz der Daten unserer Geschäftspartner verschrieben. Das Bankgeheimnis und der besondere Schutz der Daten des Programmierungsbereiches werden von uns beachtet. Eine unbefugte Weitergabe oder missbräuchliche Verwendung vertraulich erhaltener Informationen kommt für uns daher nicht infrage.
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    3. Geschäftsgeheimnisse, d.h. solche Informationen, die während der Arbeit anfallen oder Ergebnisse der Arbeit sind wie z.B. Formeln, Ergebnisse, Berechnungen, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte (hierzu zählen auch Freunde und Familienangehörige) weitergegeben. Auch Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern von Lakeside Life RPG sind vor einem unbefugten Bekanntwerden zu schützen.



    4. Berichtswesen


    1. Die Berichterstattung der Gesellschaften von Lakeside Life RPG erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, vollständig und zeitnah. Dies gilt insbesondere für die Buchführung, die Rechnungsabschlüsse und sonstige Berichte über die Entwicklung des Lakeside Life RPG-Konzerns. Damit dies gewährleistet werden kann, richten die Fachverantwortlichen effektive Verfahren und Kontrollen ein.



    5. Kommunikation mit Behörden/Dritten


    1. Die Kommunikation mit Behörden und Dritten erfolgt ausschließlich über die Projektleitung.
    2. Wer in der Öffentlichkeit in Erscheinung tritt und dabei als Vertreter von Lakeside Life RPG oder einer deren Einzelgesellschaften wahrgenommen werden könnte, ohne eine entsprechende Befugnis zu besitzen, hat klarzustellen, dass er als Privatperson handelt.



    6. Insiderregeln


    1. Informationen, die geeignet sind, den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten (Aktien, Schuldverschreibungen etc.) erheblich zu beeinflussen, dürfen nicht weitergegeben, genutzt (Kauf/Verkauf) oder auf sonstige Weise (Empfehlung) weitergeleitet werden (nachfolgend auch „Insiderinformationen“).
    2. Insiderinformationen können auch außerhalb von Lakeside Life RPG stehende börsennotierte Aktiengesellschaften betreffen.



    7. Geldwäsche/Wirtschaftskriminalität


    1. Lakeside Life RPG ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Konzernunternehmen zur Geldwäsche oder zu anderen illegalen Zwecken missbraucht werden können.
    2. Die Teammitglieder des Lakeside Life RPG-Konzerns beschaffen sich daher vor einer geschäftlichen Transaktion ausreichende Informationen über das geschäftliche Umfeld des Vertragspartners, den Vertragspartner selbst und den Zweck des von ihm beabsichtigten Geschäfts. Die Geschäftsbeziehungen werden im Rahmen der Sorgfaltspflichten risikoorientiert überwacht.
    3. Teammitglieder dürfen sich weder an illegalen Vorgängen beteiligen noch dürfen sie illegale Handlungen, die im Zusammenhang mit Lakeside Life RPG stehen, dulden.



    8. Wettbewerb/Kartellverbot


    1. Unsere Teilnahme am Wettbewerb ist geprägt von Professionalität und Integrität. Daher agieren wir ausschließlich mit fairen und rechtmäßigen Mitteln, um unsere Geschäftsziele zu erreichen. An unzulässigen Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, beteiligen wir uns nicht.
    2. Unsere Teammitglieder und Führungskräfte wissen, dass wir die Wettbewerbsvorschriften einhalten und ein Verstoß gegen das Kartellverbot zu erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen für sie selbst und den Lakeside Life RPG-Konzern führen können.
    3. Bei Zweifelsfragen über die Zulässigkeit des Verhaltens im Wettbewerb ist stets ein Projektleiter zu konsultieren.



    9. Annahme von Kundengeldern, Geschäfte mit Kunden


    1. Teammitglieder dürfen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Wertsachen oder Gelder von Kunden nur dann annehmen, wenn dies die internen Richtlinien ausdrücklich erlauben. Ebenso darf der Umgang mit und die Weitergabe von Geldern und Wertsachen ausschließlich im Einklang mit den vorgeschriebenen Verfahren erfolgen.



    10. Spenden/Sponsoring


    1. Spenden sowie Sponsorengelder dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Rechtsordnung und in Übereinstimmung mit den hierfür geltenden internen Bestimmungen vergeben werden.
    2. Politische Spenden und Beiträge an politische Parteien müssen vom Vorstand oder der Geschäftsführung der betreffenden Gesellschaft entschieden und dokumentiert werden.



    11. Unternehmenseinrichtungen / -werte, Umwelt


    1. Jedes Teammitglied ist für den Schutz der Unternehmenswerte von Lakeside Life RPG (Sachwerte, immaterielle Güter, Informationen) verantwortlich.
    2. Die Unternehmenswerte dürfen nur zu dem jeweils festgelegten Bestimmungszweck benutzt werden. Bei der Nutzung von Betriebsmitteln und Ressourcen des Unternehmens sind die internen Richtlinien und sonstigen Regelungen des Unternehmens zu beachten.
    3. Der schonende Einsatz natürlicher Ressourcen ist uns sehr wichtig. Daher berücksichtigen wir bei der Auswahl von Zulieferern, Werbematerialien oder anderen externen Dienstleistungen neben den ökonomischen Aspekten auch die ökologischen und sozialen Kriterien.



    12. Nachhaltigkeit


    1. Die Wahrnehmung von Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt ist ein Bestandteil des Lakeside Life RPG-Unternehmensverständnisses und seiner Nachhaltigkeitsphilosophie. Durch ihre Produkte und die Rolle als Arbeitgeber erfüllt Lakeside Life RPG eine bedeutsame gesamtwirtschaftliche Aufgabe, die sie durch nachhaltiges Engagement wahrnimmt.



    13. Umsetzung


    1. Führungskräfte und Teammitglieder von Lakeside Life RPG üben eine Vorbildfunktion aus. Gleichzeitig sind sie dafür verantwortlich, dass die Teammitglieder ihres Verantwortungsbereichs die Vorgaben einhalten und für mögliche Konfliktsituationen sensibilisiert werden.
    2. Alle eingehenden Hinweise auf Verstöße werden vertraulich und mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt. Die Informationen ermöglichen es dem Unternehmen, auf eventuelle Missstände rechtzeitig zu reagieren und diese abzustellen. Dies kann dazu beitragen, dass kleine Probleme nicht zu großen Problemen werden.
    3. Besteht ein begründeter Verdacht für einen Verstoß, ergreifen die Projektleiter die weiteren zur Aufklärung notwendigen Maßnahmen und bedienen sich, soweit erforderlich, weiterer Abteilungen des Unternehmens.



    14. Konsequenzen bei Verstößen


    1. Ein Verstoß gegen diese Verhaltensregeln kann neben einem erheblichen Ansehensverlust von Lakeside Life RPG und finanziellen Schäden auch zu rechtlichen Nachteilen, insbesondere staatlichen Sanktionsmaßnahmen (wie dem Erlass von Bußgeldbescheiden oder dem Verlust der Erlaubnis zum Betrieb der Geschäfte) führen, wodurch die Existenz des Lakeside Life RPG-Konzerns gefährdet sein kann.
    2. Soweit ein Fehlverhalten von Teammitgliedern von Lakeside Life RPG zugleich eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt, können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung die Folge sein.
    3. Ferner können auch strafrechtliche Sanktionen gegen die einzelnen Teammitglieder drohen, wenn die Verletzung des Kodexes zugleich einen Straftatbestand erfüllt.